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   BGH, 03.05.2023 - StB 26/23   

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https://dejure.org/2023,10577
BGH, 03.05.2023 - StB 26/23 (https://dejure.org/2023,10577)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2023 - StB 26/23 (https://dejure.org/2023,10577)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2023 - StB 26/23 (https://dejure.org/2023,10577)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 57 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftgründe der Fluchtgefahr und der Schwerkriminalität sowie Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der konkreten Straferwartung; Beurteilungsspielraum des Tatgerichts)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 129 Abs. 2 StGB, § ... 129a Abs. 1 Nr. 1, § 52 Abs. 1 StGB, § 300 StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § 306 Abs. 1 StPO, § 129a Abs. 1 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 46 Abs. 2 StGB, § 57 Abs. 1 StGB, § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 129a Abs. 1 Nr. 1 ; StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.04.2022 - StB 16/22

    Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während

    Auszug aus BGH, 03.05.2023 - StB 26/23
    Dem Tatgericht, das allein einen unmittelbaren Eindruck vom Angeklagten aus der Hauptverhandlung gewonnen hat, kommt insoweit ein Beurteilungsspielraum zu (BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210).

    Der Vollzug der Untersuchungshaft steht nach wie vor nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe (§ 120 Abs. 1 Satz 1 StPO; zu den insoweit nach st. Rspr. geltenden Maßstäben s. etwa BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210 mwN).

  • BGH, 02.11.2016 - StB 35/16

    Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als

    Auszug aus BGH, 03.05.2023 - StB 26/23
    Das Begehr ist analog § 300 StPO dahin auszulegen, dass Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss des Oberlandesgerichts vom 17. Oktober 2022 als zuletzt ergangene den Bestand des Haftbefehls betreffende Haftentscheidung eingelegt ist, weil dieses Rechtsmittel nach § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 117 Rn. 8 mwN), auch im Übrigen zulässig (§ 306 Abs. 1 StPO) und offensichtlich bezweckt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2022 - StB 38/22, juris Rn. 6; vom 21. April 2016 - StB 5/16, juris Rn. 8).

    bb) Eine hypothetische Aussetzung des Strafrests zur Bewährung gemäß § 57 Abs. 1 StGB hat das Oberlandesgericht bei der Einschätzung der drohenden weiteren Haftzeit in den Blick genommen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; zur sog. Nettostraferwartung s. ferner BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 23), eine solche Aussetzung jedoch angesichts des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit für unwahrscheinlich erachtet (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 f. mwN).

  • BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22

    Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich -

    Auszug aus BGH, 03.05.2023 - StB 26/23
    Vor diesem Hintergrund hat das in die Abwägung einzustellende rechtsstaatliche Gebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege, das zur Aufklärung und Ahndung von Straftaten verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2022 - 2 BvR 900/22, NJW 2022, 2389 Rn. 57 mwN), besonderes Gewicht.
  • BGH, 20.04.2022 - StB 15/22

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht

    Auszug aus BGH, 03.05.2023 - StB 26/23
    Das Erreichen des Termins des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB hat für sich genommen nicht zur Folge, dass der weitere Vollzug der Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der

    Auszug aus BGH, 03.05.2023 - StB 26/23
    Das Erreichen des Termins des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB hat für sich genommen nicht zur Folge, dass der weitere Vollzug der Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 20.09.2022 - StB 39/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit unter

    Auszug aus BGH, 03.05.2023 - StB 26/23
    Insoweit wird auf die Ausführungen in der angefochtenen Haftfortdauerentscheidung, dem Nichtabhilfebeschluss sowie der gegen einen Mitangeklagten ergangenen Haftentscheidung des Senats verwiesen (BGH, Beschluss vom 20. September 2022 - StB 39/22, juris Rn. 21).
  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20

    Zu den Strafzumessungsumständen der fremdenfeindlichen Beweggründe und Ziele

    Auszug aus BGH, 03.05.2023 - StB 26/23
    Schärfend hat er die rassistischen und fremdenfeindlichen Beweggründe und Ziele gewürdigt (§ 46 Abs. 2 StGB; vgl. im Übrigen BT-Drucks. 18/3007 S. 15; BGH, Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 40/20, BGHR StGB § 60 Absehen, fehlerhaft 1 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Auszug aus BGH, 03.05.2023 - StB 26/23
    Nach den insoweit anzulegenden Maßstäben (s. etwa BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - StB 28/20, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 5 Rn. 16 f. mwN) ergeben sich keine Beanstandungen.
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus BGH, 03.05.2023 - StB 26/23
    bb) Eine hypothetische Aussetzung des Strafrests zur Bewährung gemäß § 57 Abs. 1 StGB hat das Oberlandesgericht bei der Einschätzung der drohenden weiteren Haftzeit in den Blick genommen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; zur sog. Nettostraferwartung s. ferner BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 23), eine solche Aussetzung jedoch angesichts des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit für unwahrscheinlich erachtet (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 f. mwN).
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12

    Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 03.05.2023 - StB 26/23
    bb) Eine hypothetische Aussetzung des Strafrests zur Bewährung gemäß § 57 Abs. 1 StGB hat das Oberlandesgericht bei der Einschätzung der drohenden weiteren Haftzeit in den Blick genommen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; zur sog. Nettostraferwartung s. ferner BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 23), eine solche Aussetzung jedoch angesichts des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit für unwahrscheinlich erachtet (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 f. mwN).
  • BGH, 21.04.2016 - StB 5/16

    Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung

  • BGH, 30.05.2018 - StB 12/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten

  • BGH, 10.08.2017 - AK 35/17

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

  • BGH, 20.09.2022 - StB 38/22

    Auslegung einer Erklärung (Wille des Erklärenden; Aufdrängung von Rechtsmitteln)

  • BGH, 29.10.2020 - AK 32/20

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung;

  • BGH, 25.08.2021 - StB 30/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

  • BGH, 09.02.2021 - AK 8/21

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Anordnung

  • BGH, 19.10.2023 - StB 63/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Vereinigung

    Dieser Umstand steht der Annahme von Fluchtgefahr indes nicht entgegen, auch wenn bei der Beurteilung der Dauer der noch zu vollstreckenden Sanktion als ein Fluchtanreiz setzender Faktor nicht auf die Höhe der mit dem Urteil verhängten Strafe, sondern auf die "Nettostraferwartung" unter prognostischer Berücksichtigung einer etwaigen Strafrestaussetzung zur Bewährung abzustellen ist (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - StB 43/23, juris Rn. 7; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 13; vom 9. Februar 2023 - StB 4/23, juris Rn. 13; vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 14; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).

    Der Umstand, dass die Angeklagte bereits jetzt - ausgehend von der erstinstanzlich verhängten Strafe - den Zwei-Drittel-Termin des § 57 Abs. 1 StPO erreicht hat, führt für sich genommen nicht zur Unverhältnismäßigkeit des Haftbefehls, vielmehr ist die Wahrscheinlichkeit einer Strafrestaussetzung zur Bewährung in eine Gesamtwürdigung einzustellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 20; vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).

  • BGH, 07.03.2024 - StB 14/24
    Eine solche Haftdauer lässt die Fluchtgefahr für sich genommen nicht entfallen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210; vom 3. Mai 2023- StB 26/23, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
    Dieser Umstand steht der Annahme von Fluchtgefahr indes nicht entgegen, auch wenn bei der Beurteilung der Dauer der noch zu vollstreckenden Sanktion als ein Fluchtanreiz setzender Faktor nicht auf die Höhe der mit dem Urteil verhängten Strafe, sondern auf die "Nettostraferwartung" unter prognostischer Berücksichtigung einer etwaigen Strafrestaussetzung zur Bewährung abzustellen ist (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - StB 43/23, juris Rn. 7; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 13; vom 9. Februar 2023 - StB 4/23, juris Rn. 13; vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 14; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).

    Der Umstand, dass die Angeklagte bereits jetzt - ausgehend von der erstinstanzlich verhängten Strafe - den Zwei-Drittel-Termin des § 57 Abs. 1 StPO erreicht hat, führt für sich genommen nicht zur Unverhältnismäßigkeit des Haftbefehls, vielmehr ist die Wahrscheinlichkeit einer Strafrestaussetzung zur Bewährung in eine Gesamtwürdigung einzustellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 20; vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).

  • BGH, 20.07.2023 - StB 43/23

    Dringender Tatverdacht der Auslieferung von zwei Spektrometer-Systemen an den

    Allerdings lässt eine solche Haftdauer die Fluchtgefahr nicht für sich genommen entfallen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 10.08.2023 - StB 52/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

    Insoweit wird auf die zuletzt gegen Mitangeklagte ergangenen Senatsbeschlüsse (vom 9. Februar 2023 - StB 4/23, juris Rn. 18 ff.; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 18 ff.; vom 29. Juni 2023 - StB 36/23, juris Rn. 17) verwiesen.
  • BGH, 27.07.2023 - AK 50/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Selbst unter Berücksichtigung dieser Auslieferungshaft verbleibt eine hinreichende "Nettostraferwartung" (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9; vom 3. Mai 2023 - StB 26/23, juris Rn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 112 Rn. 23 mwN).
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